Signalwirkung bei Tag und Nacht!
Autofahrer, die sich bei einer Polizeikontrolle ein mögliches Verwarngeld ersparen wollen, sollten entsprechend der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) jederzeit ein Warndreieck mitführen. Das Warndreieck gehört zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden. Es wird am Fahrbahnrand in vorgeschriebener Entfernung aufgestellt. Die gesetzlichen Regelungen sehen eine Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks in Kraftfahrzeugen vor.
Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken ähnlich einem Katzenauge und einem standsicheren Fuß. Das Warndreieck im roten Kunststoffköcher ist extrem leicht und platzstarend zusammenlegbar. Es benötigt somit wenig Raum in Fahrzeug. Obwohl klein und 'platzsparend' erfüllt dieses Mini-Warndreieck alle Vorschriften innerhalb Deutschland und allen anderen europäischen Ländern!